Vierzehnte Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vom 5. Dezember 2012

Aufgrund von § 17 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1797) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten der Sächsischen Staatsregierung zum Erlaß von Verordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung – ZustÜVFv) vom 17. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281), die durch Verordnung vom 8. März 2005 (SächsGVBl. S. 42) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2011 (SächsGVBl. S. 221), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In der Überschrift wird die Angabe „AO“ durch die Angabe „der Abgabenordnung (AO)“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 1 wird die Angabe „Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049, 2073)“ durch die Angabe „Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1792)“ ersetzt.
 
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 wird die Angabe „16. April 1997 (BGBl. I S. 821), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601)“ durch die Angabe „8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030)“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 3 wird die Angabe „Artikel 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814)“ durch die Angabe „Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1788)“ ersetzt.
 
c)
In Nummer 3 Satz 1 wird die Angabe „geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2001 (BStBl. I S. 984)“ durch die Angabe „zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2011 (BStBl. I S. 710)“ ersetzt.
 
d)
In Nummer 6 Satz 1 werden das Wort „aller“ durch das Wort „der“ ersetzt und nach dem Wort „Größenklassen“ die Wörter „Groß- und Mittelbetriebe“ eingefügt.
2.
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 3 Spalte 2 wird die Angabe „Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3172)“ durch die Angabe „Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592, 2612)“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 7 Spalte 2 wird nach dem Wort „und“ das Wort „deren“ eingefügt.
 
c)
In Nummer 12 Spalte 2 wird die Angabe „Abgabenordnung (AO)“ durch die Angabe „AO“ ersetzt.
3.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Borna gehörende Wort „Kitzen,“ gestrichen.
 
b)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Döbeln gehördenden Wörter „Bockelwitz,“ und „Ebersbach,“ gestrichen.
 
c)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Freiberg gehörenden Angaben wie folgt geändert:
 
 
aa)
Das Wort „Bobritzsch“ wird durch die Wörter „Bobritzsch-Hilbersdorf“ ersetzt.
 
 
bb)
Die Wörter „Falkenau,“, „Frankenstein,“ und „Hilbersdorf,“ werden gestrichen.
 
d)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Grimma gehörenden Angaben wie folgt geändert:
 
 
aa)
Das Wort „Hohburg“ wird durch das Wort „Lossatal“ ersetzt.
 
 
bb)
Die Wörter „Falkenhain,“ und „Mutzschen,“ werden gestrichen.
 
e)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Hoyerswerda gehörende Wort „Wiednitz,“ gestrichen.
 
f)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Pirna gehörenden Wörter „Kirnitzschtal,“ und „Porschdorf,“ gestrichen.
 
g)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Zschopau gehörende Wort „Pobershau,“ gestrichen.
4.
Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift der Spalte 2 wird die Angabe „ 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3226)“ durch die Angabe „ 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1086, 1103) “ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Dresden, den 5. Dezember 2012

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Änderungsvorschriften