Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über das Inkrafttreten eines Gesetzes

Vom 2. Januar 2013

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen gibt das Inkrafttreten des folgenden Gesetzes bekannt:

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe (SächsGVBl. 2012 S. 302) ist gemäß seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Januar 2013

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Änderungsvorschriften