Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung
für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 SächsAbgG

Vom 25. April 2013

Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2013 5 130,45 EUR.

Dresden, den 25. April 2013

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler