Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie für die Förderung der Erstellung und Umsetzung von Regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten sowie von Modellvorhaben der Raumordnung

Vom 23. November 2003

I.

Nummer 8.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Förderung der Erstellung und Umsetzung von Regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten sowie von Modellvorhaben der Raumordnung (FR-Regio) vom 8. Januar 2002 (SächsABl. S. 115) wird wie folgt neu gefasst:

„8.1
Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Chemnitz.“.

II.

Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 23. November 2003

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch