Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005
Az.: 23-6420.10/1967/100
Vom 25. August 2004
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005 vom 26. März 2004 (MBl.SMK S. 165) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden in der Nummer 10 des Teils II die Worte „den Vorkurs“ durch die Worte „die Einführungsphase“ ersetzt.
- 2.
- Die Anlage 1 zum Teil I wird durch die dieser Verwaltungsvorschrift angefügte Anlage 1 ersetzt.
- 3.
- Nummer 10 des Teils II wird wie folgt geändert:
- a)
- in der Überschrift werden die Worte „den Vorkurs“ durch die Worte „die Einführungsphase“ ersetzt,
- b)
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Aufnahmeprüfung für die Einführungsphase des Kollegs findet gemäß § 5 AGyKoVO vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 343) statt.“ - 4.
- Die Anlage 7 zum Teil I wird durch die dieser Verwaltungsvorschrift angefügte Anlage 7 ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. September 2004 in Kraft.
Dresden, den 25. August 2004
Günther Portune
Staatssekretär