Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie zur Mittelstandsförderung

Vom 27. August 2013

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 8. März 2011 (SächsABl. S. 440), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), wird wie folgt geändert:

In Teil C Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2013“ durch die Angabe „31. Dezember 2014“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 27. August 2013

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok