Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten im Geschäftsbereich des SMK
Vom 7. Oktober 2013
Artikel 1
Teil 2 Buchstabe C der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten im Geschäftsbereich des SMK (SMK-ESF-Richtlinie) vom 13. Juni 2012 (SächsABl. S. 747) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Ziffer I Satz 2 wird das Wort „soll“ durch das Wort „kann“ ersetzt.
- 2.
- Ziffer I Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Schüler werden bei der Berufsorientierung und Berufswahl unterstützt und können bei der Ausbildungsplatzsuche, beim Übergang in eine Ausbildung und der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses unterstützt werden.“ - 3.
- Ziffer II wird gestrichen.
- 4.
- Die bisherige Ziffer III wird Ziffer II.
- 5.
- Ziffer IV wird gestrichen.
Artikel 2
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 7. Oktober 2013
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Herbert Wolff
Staatssekretär