Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 6 Abs. 2 Satz 4 SächsAbgG sowie der Pauschale nach § 8 Abs. 3 Satz 2 SächsAbgG

Vom 13. Februar 2014

Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale beträgt ab 1. April 2014 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 2 115,26 EUR und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresden) vom Sitz des Landtages

Kostenpauschale
Buchstabe Entfernung Betrag
a) bis 50 km 2 615,63 EUR,
b) 51 bis 100 km 2 843,09 EUR,
c) über 100 km 3 070,53 EUR.

Die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung beträgt ab 1. April 2014 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 34,12 EUR und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresden) vom Sitz des Landtages

Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale
Buchstabe Entfernung Betrag
a) bis 50 km 51,18 EUR,
b) 51 bis 100 km 68,22 EUR,
c) über 100 km 85,29 EUR.

Dresden, den 13. Februar 2014

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler