Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch und Latein als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in ausgewählten Fächern

Vom 4. August 2014

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch und Latein als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in ausgewählten Fächern vom 5. Oktober 2001 (SächsABl. S. 1128), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), tritt außer Kraft.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.

Dresden, den 4. August 2014

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
In Vertretung des Staatssekretärs
Raphaele Polak
Abteilungsleiterin