Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Aufhebung der Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Ausgestaltung des privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses der Studenten an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung

Vom 26. Mai 2014

I.

Die Richtlinie des Freistaates Sachsen zur Ausgestaltung des privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses der Studenten an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung (FHSVAusbRiL) vom 24. Juli 2000 (SächsABl. S. 834), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 20. Juni 2005 (SächsABl. S. 659), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 808), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

Dresden, den 26. Mai 2014

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß