Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Richtlinie Familienförderung

Vom 27. August 2014

I.

In Ziffer II Nr. 8.6 Buchst. a Satz 3 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung) vom 21. Juni 2013 (SächsABl. S. 678), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2013 (SächsABl. SDr. S. S 911), wird die Angabe „20 EUR“ durch die Angabe „30 EUR“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2014 in Kraft.

Dresden, den 27. August 2014

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß