Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2014/2015

Vom 2. September 2014

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2014/2015 (VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2014/2015) vom 9. April 2014 (MBl. SMK S. 70) wird wie folgt geändert:

In Teil D Ziffer III Nr. 5 Buchst. a wird die Angabe für den Termin für die mündliche Abschlussprüfung im Fach Englisch an den Fachoberschulen sowie für die mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen im Fach Englisch wie folgt geändert:

Die Angabe „11. Mai 2015“ wird durch „ab 11. Mai 2015“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 2. September 2014

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
HerbertWolff
Staatssekretär