Historische Fassung war gültig vom 01.08.2018 bis 31.01.2019

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 17. Dezember 2014

[zuletzt geändert durch Beschluss vom 31. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 564)
mit Wirkung vom 1. August 2018]

A.
Abgrenzung der Geschäftsbereiche

I.
Staatskanzlei
1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen;
2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
3.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
4.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
5.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
6.
Protokollangelegenheiten, Konsularwesen;
7.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, IT-Verfahren REVOSax;
8.
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses;
9.
grundsätzliche Fragen der Staatsverwaltung, der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden sowie der Verwaltungsstruktur;
10.
Verkehr mit dem Landtag;
11.
allgemeine Beziehungen zur Europäischen Union, zum Bund und zu den anderen Ländern;
12.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung;
13.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen, Förderrichtlinie Europa und Internationale Zusammenarbeit;
14.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin und Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel;
15.
Verbindungsbüros in Prag und Breslau;
16.
Printmedien, Onlinemedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung, soweit nicht nach Ziffer VI Nummer 9 das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist;
17.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung;
18.
Koordinierung der politischen Planung und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates Sachsen, integriertes Berichtswesen SaxIB;
19.
Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung und der Migrationspolitik;
20.
Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, politisches Fördercontrolling;
21.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes;
22.
Strategisches Personalmanagement einschließlich Personalpool „Demografie“ (Stabsstelle Organisation und Personal),
23.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung, Organisation und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik, E-Government in der Staatsverwaltung, Kommunales E-Government.
II.
Staatsministerium des Innern

Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 22 die Staatskanzlei zuständig ist;
2.
Statistik;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 9 und Nummer 22 die Staatskanzlei zuständig ist;
4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 4 die Staatskanzlei zuständig ist, Wahlen und Abstimmungen;
5.
allgemeines Verwaltungsrecht;
6.
Kommunalwesen einschließlich der Besoldung, soweit für diese nicht nach Ziffer III Nummer 1 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist, Kommunale Gebietsstrukturen, Kommunalinstitut;
7.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;
8.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
9.
Katastrophenschutz;
10.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 9 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
11.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
12.
Rettungsdienst;
13.
Datenschutz;
14.
Vermessungswesen, Geobasisinformationen, Geodateninfrastruktur;
15.
Denkmalschutz und Denkmalpflege;
16.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer, soweit nicht nach Ziffer VIII.2 Nummern 2 bis 4 das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zuständig ist, kulturelle Angelegenheiten nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes;
17.
Verfassungsschutz;
18.
Archivwesen;
19.
Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;
20.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Ingenieurgesetz, Architektenrecht einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Rechtsaufsicht über die Ingenieur- und Architektenkammer;
21.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung, grenzüberschreitende, europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG III B;
22.
offene Vermögensfragen;
23.
Angelegenheiten des Sports einschließlich der nicht dem Achten Buch Sozialgesetzbuch unterliegenden Sportarbeit mit Jugendlichen;
24.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfelder Organisation und Informationstechnik, Personalfortbildung);
25.
Koordinierung und Vollzug des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“, des Programmbereichs A „Partnerschaften für Demokratie“ (Kommunalsäule aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“) sowie des Aussteigerprogramms Sachsen.
III.
Staatsministerium der Finanzen
1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
2.
allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
3.
Neues Steuerungsmodell;
4.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Zuwendungsrechtes sowie haushaltsrechtliche Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, finanzielles Fördercontrolling und Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung;
5.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
6.
Abschluss von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
7.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
8.
Vermögen und Schulden
 
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
 
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
 
c)
Staatschuldenverwaltung,
 
d)
Kreditfragen,
 
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
 
f)
Behördenunterbringung,
 
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
9.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
10.
Abgabenwesen
 
a)
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Besitz- und Verkehrsteuern, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 6 das Staatsministerium des Innern zuständig ist,
 
b)
Steuerberatungswesen,
 
c)
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen,
 
d)
handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften;
11.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
12.
Staatshochbau
 
a)
allgemeiner Landesbau,
 
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
 
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
 
d)
Baumaßnahmen Dritter,
 
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
13.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind;
14.
Unabhängige Stelle im Bereich der Strukturfonds der Förderperiode 2000–2006 für Finanzbeteiligungen der EU bei Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen sowie Aufgabenwahrnehmung gemäß Artikel 79 ff. der Verordnung (EU) 1306/2013;
15.
Bescheinigende Stelle im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Förderperioden 2007–2013 und 2014–2020;
16.
Prüfbehörde im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und des Europäischen Fischereifonds (EFF) sowie des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Förderperioden 2007–2013 und 2014-2020;
17.
Unabhängige Auditstelle Hochwasser 2013.
IV.
Staatsministerium der Justiz
1.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
 
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
 
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
 
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
 
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
 
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
 
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
 
g)
Staatsanwaltschaft;
2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
3.
Grundbuchwesen;
4.
Bundes- und Landesverfassung;
5.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
7.
Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
8.
Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts, Strafvollzugsrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts, jeweils soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
10.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere die Normprüfung und die Erteilung des Prüfattestes, Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung (Normenkontrollrat);
11.
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Deregulierung und Bürokratieabbau, Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
12.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
13.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
14.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
15.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
 
a)
des Justizvollzugs,
 
b)
der Bewährungshilfe und
 
c)
der Gerichtshilfe;
16.
Gnadensachen, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 3 die Staatskanzlei oder andere Staatsministerien zuständig sind;
17.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1 genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 15 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
18.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges;
19.
Staatshaftung ohne Einzelfallangelegenheiten der Ressorts;
20.
Förderung von Betreuungsvereinen.
V.
Staatsministerium für Kultus
1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 21 die Staatskanzlei zuständig ist, Religionsunterricht;
2.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungsangebote und Heime an Förderschulen;
3.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
 
a)
allgemeinbildende Schulen,
 
b)
berufsbildende Schulen,
 
c)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
 
d)
Bildungsplanung, Bildungsinformation,
 
e)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrer,
 
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
 
g)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
 
h)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht nach Ziffer VII Nummer 19 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder nach Ziffer VI Nummer 1 Buchstabe k das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist;
 
i)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
 
j)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Lehrerentsendung,
 
k)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
 
l)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
4.
Weiterbildung, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
5.
Landeszentrale für politische Bildung;
6.
Schuljugendarbeit, Schultheater;
7.
Heimatpflege, Laienmusik;
8.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe.
VI.
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
1.
Hochschulen, insbesondere
 
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
 
b)
Fachhochschulen – Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
 
c)
Kunsthochschulen,
 
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
 
e)
Hochschulplanung,
 
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
 
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
 
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
 
i)
Studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
 
j)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
 
k)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich, die bis zum 31. Dezember 1993 erworben wurden (mit Ausnahme pädagogischer, juristischer und medizinischer Abschlüsse);
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
Berufsakademie Sachsen;
4.
Grundlagenforschung, angewandte Forschung, soweit nicht nach Ziffer IX Nummer 3 das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zuständig ist;
5.
wissenschaftliche, institutionell vom Freistaat Sachsen oder nach Artikel 91b des Grundgesetzes geförderte Einrichtungen außerhalb der Hochschulen (insbesondere Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – HGF und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL, Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft – FhG und Max Planck Gesellschaft – MPG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG), Forschungszentren an Fachhochschulen, An-Institute an den Hochschulen;
6.
Forschungsförderung, Technologie- und Wissenstransfer der Hochschulen sowie der unter Nummer 5 genannten Einrichtungen;
7.
öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken;
8.
Staatliche Theater, Orchester, Museen und Sammlungen;
9.
allgemeine Kunst- und Kulturförderung (unter anderem Musik einschließlich Jugendmusik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Film und Video), Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Absatz 2 des Sächsischen Kulturraumgesetzes;
10.
Musikschulen;
11.
Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen;
12.
Angelegenheiten der Sorben;
13.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft;
14.
Rechtsaufsicht über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Akademie der Künste;
15.
Kulturgutschutz, außer Archivgut.
VII.
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
1.
Öffentliches Auftragswesen, grundsätzliche Angelegenheiten des Vergaberechts;
2.
Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsrecht;
3.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen;
4.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfeld Recht) einschließlich der Aufsicht über den einheitlichen Ansprechpartner, Binnenmarktinformationssystem (IMI);
5.
Außenwirtschaft, Messen und Ansiedlungen;
6.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 13 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist;
7.
Zusammenarbeit mit der TLG Immobilien GmbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
8.
Sächsisches Bündnis für Arbeit;
9.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, Europäisches Beihilferecht mit Ausnahme des Agrarsektors;
10.
Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
11.
Tourismus, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder);
12.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung (mit Ausnahme des Förderprogramms INTERREG III B), INTERREG III C;
13.
Verwaltungsbehörden EFRE und ESF einschließlich Fondsverantwortung für den EFRE und den ESF;
14.
Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF;
15.
Telematik und Multimedia, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 16, 17 die Staatskanzlei oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist, Post und Telekommunikation;
16.
Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Erneuerbare Energien, Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
17.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Fragen der Arbeitsförderung (SGB III), aktive Arbeitsmarktpolitik, Integration in den Arbeitsmarkt, Europäische Arbeitsmarktpolitik;
18.
Arbeitsrecht (mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge), Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
19.
Berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Bergwesen sowie Regelung von Fragen der Anrechnung und Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung;
20.
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (Optimierung von Strukturen und Systemen, Netzwerke);
21.
Geschäftsführung des Landesausschusses für Berufsbildung (Festsetzung der Höhe der Entschädigung, Genehmigung der Geschäftsordnung des Landesausschusses);
22.
Sozialer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik und Gerätesicherheit (überwachungsbedürftige Anlagen), technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung im Sinne der Verordnung (EG) 765/2008 – Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG), Sprengstoffrecht einschließlich staatliche Anerkennung von Fachkundelehrgängen zur Ausbildung Kampfmittelbeseitigung, Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes), Strahlenschutz im Geltungsbereich der Röntgenverordnung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die berufliche Strahlenexposition von Beschäftigten nach Ende der Beschäftigung, Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz und behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit deren Fachkunde im Strahlenschutz, aktive Medizinprodukte;
23.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei), Paneuropäische Korridore, Transeuropäische Verkehrsnetze;
24.
Straßenbauverwaltung (Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen) einschließlich des Straßenbaus im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Straßenrecht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues;
25.
Koordinierung der Digitalen Agenda für den Freistaat Sachsen und des Breitbandausbaus, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 25 das Staatsministerium des Innern zuständig ist;
26.
Technologiepolitik, Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren.
VIII.
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
VIII.1
Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
Sozialversicherung einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge;
3.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung);
4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe, soweit nicht nach Ziffer V Nummer 2 das Staatsministerium für Kultus zuständig ist, sowie angrenzende Rechtsbereiche, freiwilliges soziales und freiwilliges ökologisches Jahr, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsicherung;
5.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, soweit nicht nach Ziffer VII Nummer 17 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig ist, Sammlungswesen;
6.
Behindertenrecht, Rehabilitation Behinderter, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
7.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen sowie Angelegenheiten der inaktiven Medizinprodukte, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der Heilberufe, Recht der Gesundheitsfachberufe, Aufsicht über die Heilberufekammern, psychiatrische Versorgung einschließlich des Maßregelvollzuges;
8.
wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Verbraucheraufklärung, Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale, Preisangabenverordnung;
9.
Mess- und Eichwesen;
10.
Lebensmittelüberwachung, Ernährungsaufklärung und -beratung, amtliche Futtermittelüberwachung;
11.
Strahlenschutzvorsorge im Umfang der Vorschriften zu Verboten oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder Verbringen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Futtermitteln oder deren Ausgangsstoffen, mit Ausnahme der messtechnischen Erfassung von Daten und deren Übermittlung;
12.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
13.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen, Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe;
14.
Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialverwaltung.
VIII.2
Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
1.
Gleichstellung von Frau und Mann;
2.
Integration von Zuwanderern, soweit nicht nach Ziffer V Nummer 3, 4 das Staatsministerium für Kultus oder nach Ziffer II Nummer 16 das Staatsministerium des Innern zuständig ist;
3.
Soziale Betreuung von Asylbewerbern und Migranten;
4.
Asylbewerberleistungsgesetz;
5.
Koordinierung des Programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit;
6.
Koordinierung und Vollzug des Bundesprogramms „Demokratie leben“, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 28 das Staatsministerium des Innern zuständig ist.
IX.
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten;
2.
Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung, Waldpädagogik;
3.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltforschung;
4.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau und Hochwasserschutz;
5.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
6.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
7.
Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Klimaschutz;
8.
Sicherheit in der Kerntechnik, Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutzvorsorge und Strahlenschutz, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio- und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Bio- und Gentechnologie (mit Ausnahme der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung);
10.
Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes), Anmeldung neuer und Prüfung alter Stoffe;
11.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
12.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur, Entwicklung des ländlichen Raumes, Dorfentwicklung, ländliche Neuordnung, landwirtschaftliche Meliorationen und Wegebau im ländlichen Raum;
13.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, Agrarstatistik, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Landpachtverkehr, fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
14.
Verwaltungsbehörde und Fondsverwaltung für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), für den Europäischen Fischereifonds (EFF) und für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF);
15.
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für die INTERREG-III-A-Programme Freistaat Sachsen – Tschechische Republik und Freistaat Sachsen – Republik Polen (Woiwodschaft Niederschlesien) – Förderzeitraum 2000–2006;
16.
Verwaltungsbehörde der Ziel-3-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und mit der Republik Polen – Förderzeitraum 2007–2013;
17.
Verwaltungsbehörde und Fondsverwaltung für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 – 2020 und Nationale Behörde für das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014–2020; INTERREG Europe;
18.
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß Verordnung (EU) Nr. 907/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013;
19.
Zahlstelle für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie und Ausrichtung, für LEADER+, für das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), für den EGFL und den ELER sowie Bescheinigungsbehörde für den EFF und für den EMFF;
20.
Zahlstelle und Bescheinigungsbehörde für INTERREG-III-A, die Ziel-3-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und mit der Republik Polen – Förderzeitraum 2007-2013 und für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014–2020;
21.
Ernährungswirtschaft, -sicherstellung und -notfallvorsorge, Hauswirtschaft;
22.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, nachwachsende Rohstoffe, Weinbau;
23.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung;
24.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Land-, Forst- und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz, berufsbezogene Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen;
25.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Beratung, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens (in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen), forstliche Rahmenplanung, Forstschutz, Forstaufsicht, Vermarktung forstlicher und jagdlicher Erzeugnisse, Jagdwesen;
26.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
27.
Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft.

B
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 25. November 2014 in Kraft, mit Ausnahme der Ziffer IV Nummer 20, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Gleichzeitig tritt der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 232), der zuletzt durch Beschluss vom 15. September 2014 (SächsGVBl. S. 526) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 802), außer Kraft.

Dresden, den 17. Dezember 2014

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich