Gesetz
zur Änderung des Eingliederungsgesetzes Leipzig

Vom 14. November 2000

Der Sächsische Landtag hat am 12. Oktober 2000 das folgende Gesetz beschlossen:

Das Gesetz zur Eingliederung von Gemeinden und Gemeindeteilen in die Stadt Leipzig und andere Gemeinden (Eingliederungsgesetz Leipzig) vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 475) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Dem § 8 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Für die Gemeindeteile Burghausen, Dölzig und Rückmarsdorf sind Ortschaftsverfassungen einzuführen. Für die Dauer der laufenden Wahlperiode bilden die am 13. Juni 1999 gewählten Ortschaftsräte die Ortschaftsräte. Die gemäß Satz 1 eingeführten Ortschaftsverfassungen können ohne Zustimmung des Ortschaftsrates frühestens zur nächsten regelmäßigen Wahl des Stadtrates aufgehoben werden.“

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. November 2000

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

 

Änderungsvorschriften