Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst und
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Rechtsaufsicht Kulturräume-Doppik

Vom 16. Januar 2015

Artikel 1

Ziffer I der VwV Rechtsaufsicht Kulturräume-Doppik vom 15. August 2011 (SächsABl. S. 1265), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 905), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 werden die Wörter „jeweilige Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Nummer 5 werden die Wörter „jeweils zuständigen Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

Artikel 2

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. Januar 2015

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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