Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Steuerberaterversorgungsgesetzes

Vom 9. Dezember 2004

Der Sächsische Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

§ 7 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Steuerberaterversorgungsgesetz – SächsStBVG) vom 16. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 334), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 172) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Die Wörter „mindestens 80 vom Hundert der“ werden gestrichen.
  2. Das Wort „gezahlten“ wird durch das Wort „gezahlte“ ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 9. Dezember 2004

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz

Änderungsvorschriften