Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
und des Staatsbetriebes Sachsenforst
zur Änderung der Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft

15186

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 11. November 2014 erlassen das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als für die Berufe der Landwirtschaft und Hauswirtschaft und der Staatsbetrieb Sachsenforst als für den Beruf Forstwirt/in zuständige Stellen nach § 1 Absatz 1 der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 423) auf der Grundlage von § 47 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, folgende Änderung der Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft:

I.

Die Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. S. 1296) wird wie folgt geändert:

1.
In § 23 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 14“ durch die Angabe „§ 12“ ersetzt.
2.
In § 24 wird jeweils in den Absätzen 2 und 3 nach dem 4. Anstrich folgender Anstrich eingefügt:
 
„–
die Zuordnung des Abschlusses im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen zu dem entsprechenden Niveau.“

II.

Die Änderung der Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft wurde durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 10. Dezember 2014 – Az.: 31-7835/1/2 – genehmigt.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. März 2015

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Eichkorn
Präsident

Staatsbetrieb Sachsenforst
Prof. Dr. Braun
Geschäftsführer