Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 1. April 2015

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Sechzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. S. 191) ist gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. April 2015 in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 1 Nummer 3, der am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Dresden, den 1. April 2015

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

Änderungsvorschriften