Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der RL Flüchtlingswohnungen
Vom 30. Juni 2015
I.
Ziffer VI Nummer 3 der RL Flüchtlingswohnungen vom 30. März 2015 (SächsABl. S. 502) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird das Wort „ grundsätzlich“ gestrichen.
- 2.
- Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.
II.
Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 30. Juni 2015
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig