Historische Fassung war gültig vom 07.07.2005 bis 08.03.2007

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen“

Vom 17. Juni 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ ( ESF-Richtlinie ) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Vorhaben zur Förderung von Existenzgründungen junger Menschen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.