Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015
Vom 12. Oktober 2015
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 5. Dezember 2013 (SächsABl. 2014 S. 63) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
-
„Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung
im Freistaat Sachsen
(VwV Grundsätze der Abwasserbeseitigung – VwV Abw)“. - 2.
- In Ziffer I wird die Angabe „2007 bis 2015“ gestrichen.
- 3.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen“. - b)
- Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
- aa)
- Ziffer II wird wie folgt gefasst:
- „II.
- Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes“.
- bb)
- Ziffer IV wird gestrichen.
- c)
-
Die Überschrift von Ziffer II wird wie folgt gefasst:
„Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes“. - d)
- Ziffer IV wird aufgehoben.
II.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 12. Oktober 2015
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt