Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Aufhebung der Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung

Vom 26. Oktober 2015

I.

Die Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung vom 13. November 2007 (SächsABl. S. 1694, 2008 S. 228), die zuletzt durch die Richtlinie vom 29. Juli 2014 (SächsABl. S. 974) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 923), wird aufgehoben. Für Maßnahmen, die nach der Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung bewilligt worden sind, ist die Förderrichtlinie weiterhin anzuwenden. Für Maßnahmen, die nach S 3 und G 10 des Teils A der Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung bewilligt worden sind, können bis zum Ende des jeweiligen fünfjährigen Verpflichtungszeitraums neue Anträge gestellt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 26. Oktober 2015

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt