Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 6. Januar 2016

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Achtzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2015 S. 653) ist gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Dresden, den 6. Januar 2016

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

Änderungsvorschriften