Gesetz
zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Vom 24. Februar 2016
Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 3. November 2015 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 24. Februar 2016
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig