Gesetz
zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vom 7. April 2016

Der Sächsische Landtag hat am 16. März 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 4. Dezember 2015 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 7. April 2016

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Fritz Jaeckel

Änderungsvorschriften