Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger

Vom 20. Dezember 2016

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1777), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2015 (SächsABl. SDr. S. S 400), wird wie folgt geändert:

1.
Im Teil A Ziffer I Nummer 5 wird das Wort „hälftig“ durch die Wörter „zwischen 40 und 60 Prozent“ ersetzt.
2.
Im Teil A Ziffer V Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden nach dem Wort „Prozent“ die Wörter „und bei Radverkehrsanlagen bis maximal 20 Prozent“ eingefügt.

II.

Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Dresden, den 20. Dezember 2016

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig