Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über amtliche Referenzsysteme
(VwV Referenzsysteme)

Vom 5. April 2017

1. Allgemeines

Bei der Erfüllung der Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sind amtliche Referenzsysteme zu nutzen. Diese Verwaltungsvorschrift legt die amtlichen Referenzsysteme für den Freistaat Sachsen fest.

2. Amtliches Lagereferenzsystem

Amtliches Lagereferenzsystem ist das Universale Transversale Mercator-Koordinatensystem der Zone 33N bezogen auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989.

3. Amtliches Höhenreferenzsystem

Amtliches Höhenreferenzsystem ist das Normalhöhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016.

4. Amtliches Schwerereferenzsystem

Amtliches Schwerereferenzsystem ist das System des Deutschen Hauptschwerenetzes 2016.

5 Amtliche Koordinatenreferenzsysteme für den dreidimensionalen Raumbezug

Amtliche Koordinatenreferenzsysteme für den dreidimensionalen Raumbezug sind das amtliche Lagereferenzsystem in Verbindung mit ellipsoidischen Höhen sowie ellipsoidische oder dreidimensional-kartesische Koordinatensysteme, die sich auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 beziehen.

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 30. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Referenzsysteme vom 12. Februar 2014 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), außer Kraft.

Dresden, den 5. April 2017

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Änderungsvorschriften