Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Kommunalhaushaltsverordnung
Vom 24. Mai 2002
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft (Kommunalhaushaltsverordnung – KomHVO) vom 26. März 2002 (SächsGVBl. S. 142) wird wie folgt berichtigt:
- In § 2 Abs. 2 Nr. 5 werden im zweiten Halbsatz nach den Worten „an denen die Gemeinde“ die Worte „mit mehr als 20 vom Hundert“ eingefügt.
- In § 6 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „Stellen der Beamten und der“ die Worte „nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und“ eingefügt.
Dresden, den 24. Mai 2002
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Feist
Referatsleiter