Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Kommunalhaushaltsverordnung

Vom 24. Mai 2002

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft (Kommunalhaushaltsverordnung – KomHVO) vom 26. März 2002 (SächsGVBl. S. 142) wird wie folgt berichtigt:

  1. In § 2 Abs. 2 Nr. 5 werden im zweiten Halbsatz nach den Worten „an denen die Gemeinde“ die Worte „mit mehr als 20 vom Hundert“ eingefügt.
  2. In § 6 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten „Stellen der Beamten und der“ die Worte „nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und“ eingefügt.

Dresden, den 24. Mai 2002

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Feist
Referatsleiter