Historische Fassung war gültig vom 01.08.2017 bis 07.06.2018

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen
(VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen)

Vom 27. Juni 2017

I.
Geltungsbereich und Anwendung

1.
Stundentafeln
 
a)
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Erteilung des Unterrichts an öffentlichen berufsbildenden Schulen.
 
b)
Die Stundentafeln gelten in Verbindung mit der Landesliste der Lehrpläne für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen.
 
c)
Werden neue Stunden- oder Rahmenstundentafeln in Kraft gesetzt, sind diese erstmals für Bildungsgänge anzuwenden, die im darauf folgenden Schuljahr beginnen, es sei denn, es wird für das Inkrafttreten ein anderer Termin bestimmt. Laufende Bildungsgänge werden nach den Stunden- oder Rahmenstundentafeln weitergeführt, die zu Beginn des Bildungsgangs galten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sind für neue oder neu geordnete Berufe noch keine sächsischen Stundentafeln vorhanden, werden die zu verwendenden Stundentafeln vom Staatsministerium für Kultus gesondert festgelegt.
 
d)
Die Stundentafeln für die einjährige Fachoberschule, die Rahmenstundentafel für die Fachschule und die Stundentafeln für die Fachschule gelten bei Unterricht in Teilzeitform entsprechend.
 
e)
Der Unterricht an der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung kann auch in zusammenhängenden Abschnitten als Blockunterricht oder als Unterricht im 2-2-1-Modell durchgeführt werden.
2.
Lehrpläne, Arbeitsmaterialien, Stoff- und Kompetenzverteilungspläne
 
a)
Die Lehrpläne in den studienqualifizierenden Bildungsgängen sind von der Schule in Stoffverteilungspläne umzusetzen, welche die inhaltliche und zeitliche Gliederung für den Unterricht ausweisen. Die Lehrpläne und Arbeitsmaterialien der berufsqualifizierenden Bildungsgänge sind durch die Kompetenzverteilungspläne zu untersetzen (siehe „Handreichung des Sächsischen Bildungsinstitutes zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“).
 
b)
Nummer 1 Buchstabe b und c gilt entsprechend.
3.
Wahlbereich
 
Der in einer Stundentafel festgelegte Wert für den Wahlbereich gibt die Höchststundenzahl für diesen Unterricht an.
4.
Betriebspraktikum, berufspraktische Ausbildung und fachpraktischer Teil der Ausbildung
 
Die für ein Betriebspraktikum, eine berufspraktische Ausbildung oder den fachpraktischen Teil der Ausbildung vorgesehene Stundenzahl geht von einer Wochenarbeitszeit von 40 Zeitstunden aus. Gilt im Betrieb eine abweichende Regelung (zum Beispiel eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Zeitstunden), ist diese maßgeblich.
5.
Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik
 
Sind in den Stundentafeln die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik ausgewiesen und kann der Unterricht an der Schule nicht angeboten werden, soll anstelle dieser Fächer an der Berufsschule und Berufsfachschule im gleichen Umfang Unterricht in einem anderen Fach, Lernfeld oder Handlungsbereich, insbesondere im berufsbezogenen Bereich, erteilt werden. Satz 1 gilt ab dem 1. August 2018 für die Fachschule entsprechend.

II.
Inhalt

A)
Stundentafeln der Berufsschule
A.1
Berufsvorbereitungsjahr
A.2
Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr
A.3
Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten
A.4
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit/Einstiegsqualifizierung (EQ)
A.5
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich 1
A.6
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereiche 2 bis 14
A.7
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Metalltechnik
A.8
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Fahrzeugtechnik
A.9
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Elektrotechnik
A.10
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Bautechnik (4 Berufsgruppen)
A.11
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Holztechnik
A.12
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Textiltechnik und Bekleidung
A.13
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung – Berufsgruppe Farbtechnik
A.14
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Farbtechnik und Raumgestaltung – Berufsgruppe Raumgestaltung
A.15
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Körperpflege
A.16
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung
A.17
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1
A.18
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 14
A.19
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 (Organisationsform Blockunterricht)
A.20
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13 (Organisationsform Blockunterricht)
A.21
Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches 1 (Organisationsform 2-2-1-Modell)
A.22
Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche 2 bis 13 (Organisationsform 2-2-1-Modell)
A.23
Berufsausbildung im Beruf Maurer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
A.24
Berufsausbildung im Beruf Beton- und Stahlbetonbauer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
A.25
Berufsausbildung im Beruf Zimmerer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
A.26
Berufsausbildung im Beruf Straßenbauer mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (Schulversuch DOBA)
B)
Stundentafeln der Berufsfachschule
B.1
Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
B.2
Berufsfachschule für Sozialwesen
B.3
Berufsfachschule für Pflegehilfe
B.4
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege
B.5
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Diätassistenten
B.6
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Ergotherapie
B.7
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger
B.8
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
B.9
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Logopädie
B.10
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
B.11
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Radiologieassistent
B.12
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
B.13
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Assistenten, Beruf Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
B.14
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Notfallsanitäter
B.15
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Orthoptik
B.16
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Physiotherapie, Beruf Physiotherapeut
B.17
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule Physiotherapie, Beruf Masseur und medizinischer Bademeister
B.18
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenten
B.19
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Podologen
B.20
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Geigenbauer
B.21
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Handzuginstrumentenmacher
B.22
Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer, Beruf Zupfinstrumentenmacher
B.23
Berufsfachschule für Uhrmacher
C)
Stundentafeln der Fachschule
(gültig ab Schuljahr 2017/2018)
C.1
Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Kommunikationsdesign
C.2
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
C.3
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
C.4
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bausanierung
C.5
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau
C.6
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau
C.7
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik
C.8
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bergbautechnik
C.9
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bohrtechnik
C.10
Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Biotechnologie
C.11
Fachbereich Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labortechnik und Umweltanalytik
C.12
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik
C.13
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Kommunikationselektronik und Datenverarbeitungstechnik
C.14
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Projektierung und Systemmanagement
C.15
Fachbereich Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik
C.16
Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik
C.17
Fachbereich Technik, Fachrichtung Feinwerktechnik
C.18
Fachbereich Technik, Fachrichtung Geologietechnik
C.19
Fachbereich Technik, Fachrichtung Gießereitechnik
C.20
Fachbereich Technik, Fachrichtung Holztechnik
C.21
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Datenbanktechnologie
C.22
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Netzwerktechnologie
C.23
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Softwaretechnologie
C.24
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik
C.25
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kunststofftechnik
C.26
Fachbereich Technik, Fachrichtung Lebensmitteltechnik
C.27
Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik
C.28
Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik
C.29
Fachbereich Technik, Fachrichtung Medizintechnik
C.30
Fachbereich Technik, Fachrichtung Metallbautechnik
C.31
Fachbereich Technik, Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
C.32
Fachbereich Technik, Fachrichtung Textiltechnik
C.33
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft
C.34
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
D)
Stundentafeln der Fachoberschule
D.1
Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
D.2
Fachrichtung Gestaltung
D.3
Fachrichtung Gesundheit und Soziales
D.4
Fachrichtung Technik
D.5
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
E)
Stundentafeln des Beruflichen Gymnasiums
E.1
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Agrarwissenschaft
E.2
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Biotechnologie
E.3
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Ernährungswissenschaft
E.4
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen
E.5
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie
E.6
Schulversuch DUBAS – 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie
E.7
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Technikwissenschaft
E.8
Schulversuch DUBAS – 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Technikwissenschaft
E.9
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
E.10
Schulversuch DUBAS – 1. bis 4. Ausbildungsjahr, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
E.11
Klassenstufe 11, Jahrgangsstufen 12/13, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft, Zusatzqualifikation European Business Baccalaurate Diploma - EBBD
F)
Auslaufende Stundentafeln
F.1
Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Kommunikationsdesign
F.2
Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Produktdesign
F.3
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
F.4
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik
F.5
Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
F.6
Fachbereich Technik (Rahmenstundentafel) für die Fachrichtungen Bautechnik, Chemietechnik, Feinwerktechnik, Gebäudesystemtechnik, Glastechnik, Gießereitechnik, Kältetechnik, Lebensmitteltechnik, Medizintechnik, Metallbautechnik und Umweltschutztechnik
F.7
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bekleidungstechnik
F.8
Fachbereich Technik, Fachrichtung Bohrtechnik
F.9
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik
F.10
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Kommunikationselektronik und Datenverarbeitungstechnik
F.11
Fachbereich Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Projektierung und Systemmanagement
F.12
Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Bausanierung
F.13
Fachbereich Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Schwerpunkt Industrielle Verfahrenstechnik
F.14
Fachbereich Technik, Fachrichtung Geologietechnik
F.15
Fachbereich Technik, Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
F.16
Fachbereich Technik, Fachrichtung Holztechnik
F.17
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Datenbanktechnologie
F.18
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Netzwerktechnologie
F.19
Fachbereich Technik, Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Softwaretechnologie
F.20
Fachbereich Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik
F.21
Fachbereich Technik, Fachrichtung Kunststofftechnik
F.22
Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik
F.23
Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik
F.24
Fachbereich Technik, Fachrichtung Textiltechnik
F.25
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft
F.26
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
F.27
Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Wohnungswirtschaft

III.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Stundentafeln bbS vom 30. Juli 2015 (MBl. SMK S. 294), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407), außer Kraft.

Dresden, den 27. Juni 2017

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth

Anlagen zu Ziffer II

Muster – Teil A

Muster – Teil B

Muster – Teil C

Muster – Teil D

Muster – Teil E

Muster – Teil F