Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes

Vom 18. Juli 2017

Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2017 5 668,16 Euro.

Dresden, den 18. Juli 2017

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler