Gesetz
zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Vom 27. Oktober 2017
Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Dem am 3. April 2017 von den Ländern unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.1
Dresden, den 27. Oktober 2017
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig