Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation des Landesamtes für Schule und Bildung
(VwV Organisation LaSuB)

Vom 15. November 2017

I.
Sitz

Sitz des Landesamtes für Schule und Bildung ist Chemnitz.

II.
Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung umfasst das Gebiet des Freistaates Sachsen.

III.
Standorte

Es werden sechs Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung eingerichtet. Die Standorte sind:

Bautzen,
Chemnitz,
Dresden,
Leipzig,
Radebeul,
Zwickau.

IV.
Bezeichnungen

Die Standorte führen folgende Bezeichnungen

am Standort Bautzen: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen
am Standort Chemnitz: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Chemnitz
am Standort Dresden: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Dresden
am Standort Leipzig: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Leipzig
am Standort Radebeul: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Radebeul
am Standort Zwickau: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Zwickau

V.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Dresden, den 15. November 2017

Der Staatsminister für Kultus
Frank Haubitz

Änderungsvorschriften