Gesetz
zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Vom 13. Dezember 2017
Der Sächsische Landtag hat am 13. Dezember 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Dem am 20. Juni 2017 unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Studienakkreditierungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 13. Dezember 2017
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange