Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes

Vom 22. Januar 2018

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 22. Januar 2018) bekannt.

Dresden, den 22. Januar 2018

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ortmann
Referatsleiter

Anlagen