Berichtigung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes vom 22. April 1993 (SächsABl. S. 682)
Vom 10. Juni 1993
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist wie folgt zu berichtigen:
§ 3
Statt „Anträge auf Investoren“ muß es richtig heißen:
Anträge von Investoren.
Dresden, den 10. Juni 1993
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Prof. Dr. Namysloh
Abteilungsleiter