Gesetz
zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 26. April 2018

Der Sächsische Landtag hat am 26. April 2018 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz
zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Dem Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 18. Dezember 2017 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 26. April 2018

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk

Änderungsvorschriften