Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020
Vom 9. April 2018
Artikel 1
Ziffer II der SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020 vom 16. November 2015 (SächsABl. S. 1605), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Buchstabe A wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1.5.1.1 Satz 3 und in Nummer 2.5.1.1 Satz 3 wird jeweils das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
- b)
- In Nummer 2.1 Satz 1 werden das Komma am Ende des dritten Anstrichs und die Worte „einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination“ gestrichen.
- 2.
- In Buchstabe B Nummer 3.1.1 Satz 3 wird das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
- 3.
- Buchstabe C wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5.1.1 Satz 3 wird das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
- b)
- Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
- „6.
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Die Vorhaben können zur Beachtung des Grundsatzes Umwelt- und Ressourcenschutz den Teilnehmern Wissen zum Thema Umwelt- und Ressourcenschutz vermitteln.“
- 4.
- Buchstabe D wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 2.1 wird wie folgt gefasst:
- „2.1
- Vorhaben gemäß Nummer 1.1
- Teilnehmer an den geförderten Vorhaben sind die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung.“
- b)
- In Nummer 5.1.1 Satz 3 wird das Wort „Ideenwettwerbe“ durch das Wort „Ideenwettbewerbe“ ersetzt.
- 5.
- In Buchstabe F Nummer 1.2 vierter Anstrich werden die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ durch die Wörter „des Landesamtes für Schule und Bildung“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 9. April 2018
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz