Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 25. Mai 2018

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk zum Zwecke der Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (MDR-DatenschutzStV) (SächsGVBl. 2018 S. 168) ist gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 24. Mai 2018 in Kraft getreten.

Dresden, den 25. Mai 2018

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

Änderungsvorschriften