Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe eines Literaturpreises

Vom 13. August 2018

I

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Vergabe eines Literaturpreises vom 24. Februar 2012 (SächsABl. S. 319), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 417), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 13. August 2018

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange