Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Bekanntmachung über die Verleihung der Sächsischen Tierschutz-Medaille

Vom 1. September 2018

I.

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Verleihung der Sächsischen Tierschutz-Medaille vom 6. September 2000 (SächsABl. S. 777), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 422), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird Satz 4 gestrichen.
2.
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:
„6.
Preisgeld
 
Die mit der Sächsischen Tierschutz-Medaille ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten ein Preisgeld. Das Preisgeld beträgt 4 000 Euro. Das Preisgeld kann auch geteilt vergeben werden. Gehen keine nach Nummer 8 auszeichnungswürdigen Vorschläge ein, wird die Vergabe ausgesetzt.
3.
Die Nummern 6 und 7 werden zu Nummern 7 und 8.
4.
In Nummer 6 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt:
„Sie wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben.“
5.
Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt:
„9.
Inkrafttreten
 
Diese Bekanntmachung tritt am 14. September 2018 in Kraft.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 14. September 2018 in Kraft.

Dresden, den 1. September 2018

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch

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