Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 28. Januar 2019

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 730) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2019:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
(Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Landräte und Beigeordnete
Landräte Beigeordneter Weitere Beigeordnete
Landräte Beigeordneter,
als erster
allgemeiner
Vertreter
Weitere ­Beigeordnete
518 Euro 260 Euro 225 Euro
2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
(Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Bürgermeister und Beigeordnete
Einwohner-
zahl der Gemeinde
Bürger-
meister
Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beige-
ordnete
Einwohnerzahl der
Gemeinde
Bürger-
meister
Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere
Beigeordnete
bis 2 000 228 Euro
bis 5 000 250 Euro
bis 10 000 278 Euro
bis 15 000 318 Euro 166 Euro
bis 20 000 394 Euro 187 Euro
bis 30 000 415 Euro 208 Euro
bis 40 000 443 Euro 235 Euro 193 Euro
bis 60 000 471 Euro 278 Euro 222 Euro
bis 100 000 505 Euro 291 Euro 235 Euro
bis 250 000 560 Euro 332 Euro 262 Euro
bis 500 000 596 Euro 354 Euro 284 Euro
über 500 000 713 Euro 373 Euro 298 Euro
3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
(Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
Summe der
Einwohnerzahlen der
Mitgliedsgemeinden des
Verwaltungsverbandes
Verbandsvorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
bis 5 000 120 Euro
bis 7 500 133 Euro
über 7 500 150 Euro
4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 166 Euro.

Dresden, den 28. Januar 2019

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Saskia Tietje
Referatsleiterin