Historische Fassung war gültig vom 01.01.2006 bis 30.03.2006

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
und zur Änderung einer weiteren Verordnung

Vom 21. Dezember 2005

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (FördbankG) vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161) und
  2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 257, 258) geändert worden ist, und § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SächsVwOrgG mit Zustimmung der Staatsregierung:

Artikel 1
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum sowie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
(Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft – SMULFördZuVO
)

Artikel 2
Änderung
der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten

§ 11 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Bezeichnung, Sitz und Dienstbezirk nachgeordneter Behörden und zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährung (Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten –  ZuLaFoVO) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 274), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juni 2005 (SächsGVBl. S. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
  2. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel 3
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt mit Ablauf des 31. März 2006 außer Kraft.

Dresden, den 21. Dezember 2005

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich