Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Aufhebung der Befristung der Experimentierklausel des § 10a Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages

Vom 23. April 2019

Die Staatskanzlei gibt bekannt, dass die Ministerpräsidentenkonferenz gemäß § 35 Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011 (SächsGVBl. 2012 S. 275) am 18. April 2019 folgenden Beschluss gefasst hat:

„Die Befristung der Experimentierklausel in § 10a Absatz 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) wird aufgehoben.“

Dresden, den 23. April 2019

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

Änderungsvorschriften