Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über ein Feuerwehr-Leistungsabzeichen im Freistaat Sachsen

Az.: 42-1512.2/1

Vom 24. August 2000

1.
Zur Förderung der feuerwehrtechnischen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Anforderungen bei Einsätzen der Feuerwehren wird im Freistaat Sachsen ein Feuerwehr-Leistungsabzeichen „Löscheinsatz“ in den Stufen Bronze, Silber und Gold sowie ein Leistungsabzeichen „Technische Hilfe“ eingeführt.
2.
Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen „Löscheinsatz“ ist 30 x 38 mm hochoval, massiv geprägt, umrandet mit Relief gestaltetem Eichenlaubkranz; mittig das Wappen des Freistaates Sachsen circa 11 x 13 mm extra eingesetzt, geprägt, grün-schwarz ausgelegt, mit Kunstemaille, goldfarbig, links und rechts eingefasst von unterbrochenen Flammenflügeln bordeauxviolett nach RAL 4004; darüber liegend ein Feuerwehrsymbol, bestehend aus einem Feuerwehrhelm mit Nackenleder, gekreuztem Feuerwehrbeil und Strahlrohr; darunter der Schriftzug LÖSCHEINSATZ im Schriftband vertieft und dunkel ausgelegt; entsprechend der Stufen altkupfer-, altsilber-, goldfarbig gestaltet. Auf der Rückseite Ordensnadel zur Befestigung.
Das Leistungsabzeichen „Technische Hilfe“ ist wie das Leistungsabzeichen „Löscheinsatz“ jedoch nur altkupferfarbig gestaltet, der Schriftzug lautet TECHNISCHE HILFE.
3.
Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen wird nach den hierfür geltenden Richtlinien abgelegt, die im Sächsischen Amtsblatt (SächsABl. SDr. 2000 S. S 186) veröffentlicht werden.
4.
Die Verleihung des Feuerwehr-Leistungsabzeichens und der dazugehörenden Urkunde erfolgt durch den Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern stellt den Landkreisen/Kreisfreien Städten die Feuerwehr-Leistungsabzeichen zur Verfügung. Sie haben hierüber den Verwendungsnachweis zu führen.
5.
Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen wird nur in der höchsten erworbenen Stufe und zur Feuerwehrdienstkleidung auf der linken Brustseite getragen. Neben dem Feuerwehr-Leistungsabzeichen „Löscheinsatz“ darf das Feuerwehr-Leistungsabzeichen „Technische Hilfe“ zusätzlich getragen werden.
6.
Das Feuerwehr-Leistungsabzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über.

Dresden, den 24. August 2000

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Springborn
Ministerialdirigent