Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 2. Oktober 2019

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Vertrages bekannt:

Der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (SächsGVBl. 2019 S. 583) ist gemäß seinem Artikel 3 Absatz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Oktober 2019

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

Änderungsvorschriften