Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung

Vom 9. März 2020

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung vom 9. Februar 2015 (SächsABl. S. 332), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 393), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und Kunst“ durch ein Komma und die Wörter „Kultur und Tourismus“ ersetzt.
2.
In Ziffer I Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie vom 15. Juli 2014 (SächsABl. S. 927)“ durch die Angabe „EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie vom 6. März 2020 (SächsABl. S. 234), in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. März 2020

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow