Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre
(AM15-Verordnung – AM15VO)

Vom 19. März 2020

Auf Grund des § 6 Absatz 5a Satz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), der durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) eingefügt worden ist, verordnet die Staatsregierung:

§ 1
Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse AM

Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM wird auf 15 Jahre herabgesetzt.

§ 2
Übertragung der Ermächtigung

Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6 Absatz 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) geändert worden ist, wird auf die für das Fahrerlaubnisrecht zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

Dresden, den 19. März 2020

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig