Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Vom 12. Juni 2020

In § 6 Absatz 2 Satz 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 3. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 262) wird die Angabe „Satz 5 bis 7“ durch die Angabe „Satz 4 bis 7“ ersetzt.

Dresden, den 12. Juni 2020

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping