Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums
für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen,
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung,
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung der VwV Aus- und Fortbildungsvergütung

Vom 25. November 2020

I.
Änderung der VwV Aus- und Fortbildungsvergütung

Die VwV Aus- und Fortbildungsvergütung vom 28. Januar 2015 (SächsABl. S. 496), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
 
„Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums
für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen,
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung,
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
über die Vergütung von Nebentätigkeiten
in der Aus- und Fortbildung
(VwV Aus- und Fortbildungsvergütung)“.
2.
Ziffer I Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchstabe b werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSV)“ durch die Wörter „Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF Meißen)“ ersetzt.
b)
In Buchstabe d wird die Angabe „FHSV“ durch die Angabe „HSF Meißen“ ersetzt.
3.
In Ziffer IV Nummer 1 wird die Angabe „250,00 Euro“ durch die Angabe „300,00 Euro“ ersetzt.
4.
Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Fassungen.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Dresden, den 25. November 2020

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther

Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

Anhang

Änderungsvorschriften