Gesetz

zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

= Artikel 1 des Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes

Vom 12. Dezember 2000

Dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Fünfte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.

Änderungsvorschriften