Gesetz
zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
= Artikel 1 des Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Vom 12. Dezember 2000
Dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Fünfte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.